In der Menschenrechtskonvention verpflichten sich die
europäischen Staaten, die Menschenrechte und
Grundfreiheiten im eigenen Hoheitsgebiet und
untereinander anzuerkennen. Sie regelt u.a. die Arbeit des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Seit 1950 ist die
Konvention in Kraft. Die Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten können Sie hier
lesen:
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)
© Arbeitskreis GLOBAL 2014
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft
und Gewissen begabt und sollen einander im
Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
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Arbeitskreis für
Menschenrechte, Asyl, Frieden,
Umwelt und globales Lernen
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